Neben den Inhabern von Autowerkstätten bieten mittlerweile auch immer mehr Importeure und deren Markenvertreter Occasionsgarantien mit der Absicht an, ihren Kunden durch eine großzügig scheinende Garantieleistung zum Kauf zu animieren.
Auf diese Weise können Occasionskäufer von einem ähnlichen Leistungsspektrum profitieren, wie es zum Beispiel Käufern von Neuwagen angeboten wird. Allerdings gibt es hier durchaus Unterschiede, denn die Garantie kann entweder das komplette Fahrzeug einschließen oder auch nur die wichtigen Baugruppen. Letzteres ist vor allem bei etwas älteren Fahrzeugen der Fall. Einige Händer vergeben im besten Fall sogar ein Umtauschrecht, falls der erstandene Wagen doch nicht den Vorstellungen des Kunden entspricht.
Bei Occasionsgarantien ist jedoch auch Vorsicht geboten. Bisweilen begegnet dem Käufer eine Occasionsgarantie über 100 Prozent für 1 Jahr. Was der Käufer allerdings nicht weiß bzw. worauf er nicht achtet, ist, dass durch so eine Garantie im eigentlich Vertrag oft der gesetzliche Garantieanspruch ersetzt wird. Wenn sich dann aber herausstellt, dass die Occasionsgarantie eben doch nicht 100% der Schäden erfasst, weil sich im Vertrag gewisse Einschränkungen befanden, die aber überlesen oder vielleicht auch nicht verstanden wurden, dann kann sich der Käufer nicht mehr auf etwaige gesetzliche Ansprüche berufen. Am Ende muss man als Käufer einfach der Vertrag genau lesen, und im Zweifelsfall entweder diesen anderenorts prüfen oder die Finger davon lassen.