Fasnacht

Auto-Ratgeber: Ist kostümiert Auto fahren erlaubt?

Wen sich die drey scheenschte Dääg nähern und Fasnacht naht, da setzt sich so mancher als Batman verkleidet hinters Steuer oder chauffiert seine Mitfahrer mit Gruselclownsmaske durch die Gegend. Doch Vorsicht: Nicht jedes Kostüm ist für die aktive Autofahrt geeignet – oder erlaubt. Unser Auto-Ratgeber hat das Thema unter die Lupe genommen.

Auto-Ratgeber warnen vor kostümierten Autofahrten

Zugegen: Wer sich für einen Faschingsball oder auch eine Halloweenparty zurecht machen möchte und ein umfangreicheres Kostüm mit Gesichtsbemalung gewählt hat, kann sich nicht erst am Zielort schminken. Wird das Gesicht bei der Verkleidung aber bis zur Unkenntlichkeit geschminkt, dann sollte man das Auto besser stehen lassen; Stichwort: Radarkontrollen und Blitzer. In Deutschland muss beispielsweise eine lückenlose, automatisierte Verkehrsüberwachung möglich sein. Wer sein Gesicht zu sehr verhüllt, wird zur Kasse gebeten und bekommt einen Strafzettel aufgedrückt.

Vorsicht auch wegen der KFZ-Versicherung

Doch Auto-Ratgeber haben nicht nur die gesetzlichen Aspekte im Blick, sondern auch die der Sicherheit. Normalerweise sollte es klar sein, dass man mit grossen Clownsschuhen kein Auto fährt und auch keine Fahrt antritt, wenn ein Ganzkörper-Kostüm die Bewegung oder das Sichtfeld einschränkt. Wer dies allerdings auf die leichte Schulter nimmt und mit Kostüm in einen Unfall verwickelt wird, riskiert, dass die KFZ-Versicherung die Zahlung verweigert. Brummt man mit einem gebrauchten Kleinwagen dann ungebremst in einen Ferrari, dürfte man für das aktuelle Faschingsfest ausgelacht haben.

Auto-Ratgeber Fazit: Wer auf Nummer sicher gehen will und keinen Ärger mit der KFZ-Versicherung riskieren möchte, sollte besser nicht kostümiert Auto fahren, sondern auf den Fussweg, Mitfahrgelegenheiten, Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel ausweichen.

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