Nur kurz zu Hause anrufen, schnell eine SMS schreiben oder die WhatsApp-Nachricht checken – normalerweise ist das alles sehr praktisch und kein Problem, aber nicht am Steuer. Denn die Nutzung des Smartphones beim Autofahren erhöht nicht nur die Gefahr für einen Unfall, sondern bringt im Schadenfall für den Nutzer teils schwere Folgen mit sich. Was mit dem Handy im Auto erlaubt ist, was nicht und welche Bussen drohen, haben wir in folgendem Auto-Ratgeber für die Schweiz kurz für Sie zusammengefasst.
Grundlage zum Handyverbot findet sich im Strassenverkehrsgesetz
Im Schweizer Strassenverkehrsgesetz Art. 31 Abs. 1 steht geschrieben, dass der Führer sein Fahrzeug so beherrschen muss, dass er seinen Vorsichtspflichten auch nachkommen kann. Das Gesetz verweist dabei konkret auf den Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Arzneimitteln, schliesst aber ausdrücklich »andere Gründe« mit ein. Darüber hinaus schreibt Art. 3 Abs. 1 der Verkehrsregelnverordnung vor, dass »der Fahrzeugführer seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden muss.« Weiter heisst es im Gesetzestext wörtlich: »Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert. Er hat ferner dafür zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird.« Daraus ergibt sich eindeutig ein Gesetzesverstoss, wenn der Fahrzeugführer durch die Nutzung des Handys bzw. Smartphones abgelenkt wird.
Nicht nur das Telefonieren am Ohr sorgt für gesetzeswidrige Ablenkung
Das Telefonieren während der Autofahrt mit dem Smartphone am Ohr wird als Ordnungswidrigkeit mit einer Strafe von 100,- CHF gebüsst – die Strafen für das Bedienen von Kommunikations- und Informationssystemen können deutlich härter ausfallen und reichen vom Entzug des Führerausweises bis hin zu Freiheitsstrafen. Verursacht das Telefonieren im Auto einen Unfall, kann die Versicherung die Leistungen kürzen oder streichen. Vorsicht ist aber selbst beim Telefonieren im Auto mit Freisprechanlagen geboten. Obwohl dies nicht explizit durch das Schweizer Strassenverkehrsgesetz verboten ist, können im Falle eines Unfalls dennoch juristische oder versicherungsrelevante Konsequenzen drohen.
Diese konkreten Verstösse wurden bereits verurteilt
Ganz gleich, was ein Auto-Ratgeber empfiehlt, letztlich sind es immer die Gerichtsurteile, die für Klarheit sorgen. Entsprechend hat die »Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu« ein paar Urteile auf ihrer Website gesammelt.
- Geldstrafe oder bis zu 3 Jahre Haftstrafe für eine SMS
In einem (Urteil 6B_666/2009) ging es um das Schreiben einer SMS während des Fahrens. Schon 2009 stufte das Bundesgericht das SMS-Schreiben als grobe Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 Ziffer 2 des Strassenverkehrsgesetzes ein, was mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden kann.
- Ohne Freisprechanlage telefonieren lenkt immer ab
Während das Telefonieren während der Fahrt mit einer Freisprechanlage je nach Inhalt des Gesprächs nicht zwingend den Führer ablenken muss, ist die Situation in allen anderen Fällen eindeutig. So betrachtete es das Bundesgericht in seinem Urteil BGE 120 IV 63 als ausreichend für einen Verstoss, wenn der Fahrzeugführer das Handy bzw. Smartphone länger als einen kurzen Augenblick in der Hand hält oder es zwischen Kopf und Schulter einklemmt. Freie Hände beim Telefonieren im Auto sind also keineswegs ausreichend, um die Aufmerksamkeit für den Strassenverkehr zu gewährleisten.
- Körperhaltung kann entscheidend sein
Ein Lastwagenchauffeur wurde zu einer Busse verurteilt, weil das Kabel seiner Funkmuschel zu kurz war, und er sich deswegen zu weit nach unten beugen musste, um den Strassenverkehr ordnungsgemäss im Auge zu behalten. Die Begründung zur Schuld der einfachen Verkehrsregelverletzung findet sich im Urteil 6B_2/2010 des Schweizerischen Bundesgerichts.
- Das kurze Halten des Smartphones ohne Nutzung stellt keinen Verstoss dar
Das Berufungsurteil 6B_1183/2014 wurde im Sinne eines Fahrzeugführers gefällt, der in erster Instanz schuldig gesprochen wurde. Der Fahrzeuglenker wurde zunächst verurteilt, weil es sein Smartphone für etwa 15 Sekunden in der Hand hielt. In der Berufung gab das Gericht dem Fahrzeugführer recht, dass das alleinige kurze Halten des Mobiltelefons die Bedienung des Fahrzeuges in keiner Weise erschwert habe.
Unser Tipp: Lassen Sie das Smartphone im Strassenverkehr grundsätzlich stecken
Laut Touring Club Schweiz (TCS) nutzen 40% der Lenker ihr Smartphone am Steuer, 40% stellen während der Fahr ihr Navigationssystem ein und ganze 76% der Fahrzeugführer fühlen sich durch die Technik im Auto abgelenkt. Daher unser gut gemeinter Ratschlag: Lassen Sie Ihre technischen Geräte im Strassenverkehr einfach stecken. Programmieren Sie ihr Navi vor Fahrtbeginn und halten Sie einfach kurz an, wenn sich das Telefonieren nicht vermeiden lässt. Denn gefährlich ist die Ablenkung im Strassenverkehr ohne Zweifel, und schlimmer als nicht erreichbar zu sein, ist es, wenn sie aufgrund eines Unfalls ihr Fahrtziel niemals erreichen. Beachten Sie bitte, dass es sich bei unserem Auto-Ratgeber für die Schweiz nicht um eine Rechtsberatung handelt und wir eine solche weder geben können noch dürfen. Im Bedarfsfall hilft Ihnen ein Rechtsanwalt weiter – idealerweise mit Spezialisierung auf das Verkehrsrecht.