Kaertchen-Autohaendler

„Kärtchen-Händler“ versprechen schnelle und reibungslose Abwicklung

Warendorf – Einige finden sie nervig, andere finden die bunte Optik lustig. Viele werfen sie einfach achtlos weg: Viele Autofahrer finden kleine Visitenkarten an ihren Autos. Diese Kärtchen, oft spotthaft „Wolle-verkaufen-Karten“ genannt, kommen von Händlern, die Interesse an dem Fahrzeug haben und schnelles Geld versprechen. Kilometerleistung und Zustand des Autos spielen laut Kärtchen keine Rolle – außer natürlich für den Preis, den die Händler zu zahlen bereit sind. Angegeben ist meist eine Handynummer. Von Engelbert Hagemeyer

Tatsächlich ist diese Art des Autoverkaufs mitunter die schnellste und auch bequemste Variante. Die Händler beschränken sich in den Verkaufsverhandlungen auf das Nötigste, zahlen den Preis, einmal vereinbart, in bar und nehmen den abgemeldeten Wagen mit eigenen Kennzeichnen direkt mit. Die meisten Fahrzeuge werden dann an Exporteure weiterverkauft, die sie zum Beispiel nach Afrika bringen. Dort spielt ein makelloser Lack keine große Rolle, wichtiger sind robuste, zuverlässige Autos. Die Polizei beobachtet dieses Geschäft, das immer größer zu werden scheint, seit längerer Zeit, erkennt aber nichts „strafrechtlich Relevantes“. Weder bei der Abwicklung dieser Verkäufe, noch bei den Händlern. An der Masche stören sich allerdings einige Verwaltungen, sie gehen gegen die großflächige Verteilung der kleinen Karten vor. Denn eigentlich bräuchte so ein Händler laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf eine Sondergenehmigung für die Verteilung. „Das Verteilen dieser Karten ist verboten“, sagt Holger Niemeyer, Sachgebietsleiter Sicherheit und Ordnung bei der Stadt. Streng genommen handelt es sich um eine Sondernutzung des Verkehrsraumes, die genehmigungspflichtig ist. „Aber es ist schwer, der Händler habhaft zu werden, denn auf den Karten ist meist nur eine Handynummer angegeben“, sagt Niemeyer.

Wer sich vom Angebot des schnellen Verkaufs hat überzeugen lassen, dem rät der ADAC, sich für das Verkaufsobjekt vorab unbedingt eine Preiseinschätzung von dritter Seite zu holen. Die Händler sind Profis und wissen, wie sie den Preis drücken können. Oft bieten sie auch an, den Wagen ohne Kaufvertrag mitzunehmen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich einen Vertrag beim Automobilclub oder einem der großen Autoportale besorgen. Darin ist die „Sachmittelhaftung“ ausgeschlossen, so dass der Verkäufer nicht nachträglich für Schäden haftbar gemacht werden kann, die nicht im Kaufvertrag vermerkt waren.

Quelle: www.wn.de

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