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Autoversicherung

Wer hierzulande ein Auto besitzt und damit am Verkehr teilnimmt, muss über eine entsprechende Versicherung für das KFZ verfügen. Die sogenannte „Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung“ ist gesetzlich vorgeschrieben, was bedeutet, dass die Kosten dafür in die Berechnung der Gesamtkosten für das Fahrzeug einberechnet werden sollten. Dazu kommen freiwillige Formen der Autoversicherung, die unterschiedlichen Schutz bieten und durchaus Sinn machen, etwa dann, wenn es sich um ein besonders gut ausgestattetes Auto oder einen Neuwagen handelt.

Haftpflichtversicherung ist Pflicht

Grundsätzlich deckt die Haftpflichtversicherung Personenschäden sowie Sachschäden, die aufgrund eines Unfalls, den der Versicherungsnehmer verursacht, entstehen. Dabei geht es sowohl um sofortige Kosten wie etwa Bergungs- oder Rettungskosten eines Verletzen, aber auch um eher langfristig angesetzte wie etwa die Rehabilitation nach einer schweren Verletzung und der dabei entstandene Verdienstausfall. Ist ein Lenker alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss am Steuer und verursacht einen Unfall, kann die Versicherungsgesellschaft die Kosten ganz oder teilweise durch Regress zurückfordern. Die Prämien der einzelnen Anbieter können sich teilweise stark unterscheiden, wobei das Leistungsspektrum dabei oft das Gleiche bleibt. Hier lohnt also ein Vergleich der Autoversicherung vor Abschluss der Police.

Kaskoversicherungen bieten freiwilligen Schutz

Die Teilkasko-Versicherung basiert auf Freiwilligkeit und deckt viele Risiken ab, die in Paketform individuell zusammen gestellt und kombiniert werden können. Hier gibt es die Module Diebstahl, Elementarereignisse wie Hagel oder Sturm und Blitzschlag, aber auch Vandalismus, Marder und Glasbruch. Wer im ländlichen Raum unterwegs ist, kann bei der Autoversicherung einen Schutz gegen Kollision mit Tieren abschließen. Eine weitere Option der Kaskoversicherungen ist die Kollisionskasko-Versicherung, die ebenfalls freiwillig ist und selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sinnvoll ist es, diesen Schutz in Kombination mit der Teilkasko-Versicherung abzuschließen. Dies wird von den Versicherungsgesellschaften oft auch als Vollkasko-Versicherung angeboten. Die Basis ist ein sogenanntes Bonus-Malus-System, das von den einzelnen Anbietern durchaus unterschiedlich gehandhabt wird. Wer sein Fahrzeug mittels Leasing finanziert, muss meist eine Vollkaskoversicherung für die ersten paar Jahre abschließen. Die dritte Option der freiwilligen Autoversicherung ist die Insassen-Unfall-Versicherung, die Personenschäden des Fahrers und der Insassen abdeckt. Sie kann wahlweise für den Fahrer, den Beifahrer oder alle Passagiere im Fahrzeug abgeschlossen werden.

Selbstbehalt für Risikogruppe

Viele Versicherungsanbieter lassen sich erhöhtes Risiko einer Personengruppe entsprechend vergelten. So zahlen etwa Autofahrer, die jünger als 25 Jahre sind, eine deutlich höhere Prämie und einen höheren Selbstbehalt als andere Lenker. Der übliche Betrag hierfür beträgt in der Schweiz 1.000 Franken. Wer über 25 Jahre alt ist, aber erst seit kurzem den Führerschein hat, muss 500 Franken Selbstbehalt leisten. Einige Versicherungsanbieter bieten die Möglichkeit, den Selbstbehalt mittels Zusatz zu senken.

Prämien werden unterschiedlich bemessen

Wer sich jetzt fragt, wie viel die Prämie für die Autoversicherung ausmacht, der sollte wissen, dass hier zahlreiche Faktoren zum Tragen kommen. Zum einen geht es um Faktoren des Fahrers wie Alter, Geschlecht und Nationalität und Wohnort. Zusätzlich werden die Angaben des Fahrzeuges zur Prämienbemessung herangezogen. Das heißt, die Motorisierung sowie die Ausstattung des Wagens können eine erhebliche Rolle spielen. Um seine individuelle Versicherungsprämie zu eruieren, kann man im Internet entsprechende Seiten besuchen, die kostenlos und völlig unverbindlich nach Angabe der Daten die Prämie berechnen. Einige Anbieter gewähren zusätzliche Rabatte, wenn mehrere Versicherungen gleichzeitig abgeschlossen werden. Wer also etwa die Hausratversicherung ebenfalls bei diesem Anbieter hat, kann mit einer Kostensenkung rechnen. Wichtig ist, die Prämien immer rechtzeitig zu bezahlen, denn sonst hat die Versicherung das Recht nach zweimaliger Mahnung die Gültigkeit der Police aufzuheben.

Versicherung kündigen bzw. wechseln

Im Normalfall bietet sich gegen Jahresende die Möglichkeit, seine Autoversicherung zu wechseln. Da die Frist dafür drei Monate beträgt, sollte die Kündigung bis Ende September erfolgen, und zwar ausschließlich schriftlich. Eine entsprechende Nachricht per Telefon oder E-Mail ist nicht ausreichend.

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