Autoverkauf

Autoverkauf

Autoverkauf leicht gemacht

Das Auto ist weit mehr als ein Fortbewegungsmittel. Ausdruck von Individualität und Lebensfreude – vom technisch durchgestylten Sportwagen bis zu den Oldtimern reicht die Palette, die nicht nur die Herzen der ausgemachten Autofans höherschlagen lässt. Die finanzielle Basis für den Neukauf legt oft der Autoverkauf des alten Fahrzeuges. Dieser Ratgeber zeigt, wie das Auto schnell, unkompliziert und lukrativ verkauft wird.

Der Marktwert – rauf- oder runterschalten?

Zunächst wird der Markt- bzw. Zeitwert des Fahrzeugs auf einschlägigen Webseiten ermittelt. Vergleiche mit identischen oder ähnlichen Modellen geben dem Besitzer einen ersten Anhaltspunkt für einen realistischen Zeitwert. Der über das Portal ermittelte Zeitwert des Fahrzeuges wird nun nach oben oder unten korrigiert. Bei einem Unfallwagen oder bei Schäden, die vor dem Autoverkauf nicht behoben werden, ist mit Preisabschlägen zu rechnen. Auch die Jahreszeit ist beim Autoverkauf entscheidend. Cabrios, aber auch Oldtimer, verkaufen sich zum Frühlingsbeginn und im Sommer besser als im eisigen Winter, wenn sich kaum mit offenem Verdeck fahren lässt.

Je älter das Fahrzeug, desto unattraktiver wird es auf dem Markt – grundsätzlich. Sind bereits Nachfolgemodelle mit verbessertem Design erhältlich, schlägt sich auch dies auf den Zeitwert nieder. Das trifft allerdings nicht auf echte Oldtimer zu. Solche Veteranen sind mit den üblichen Zeitwert-Tabellen nicht zu bewerten und oft werden Liebhaberpreise für die mehr als 30 Jahre alten Fahrzeuge gezahlt. Teure Extras werden vom Käufer nur selten preislich honoriert, doch steigern sie durchaus die Attraktivität und somit die Verkaufschancen des Fahrzeuges. Die freundliche und positive Formulierung der Online-Anzeige, aber vor allem die aussagekräftigen und gelungenen Fotos vom Fahrzeug ziehen die Blicke der suchenden Kaufinteressenten an.

Das sollte man bei Autoverkauf angeben

  • Ausstattungs-Besonderheiten des Fahrzeuges
  •  Laufleistung in Kilometern und die hauptsächliche Nutzung (Fernverkehr, Stadtverkehr, Einzelfahrer, Familie etc.)
  •  gepflegtes Fahrzeug mit Service-Historie
  •  letzte MFK (ggf. mit Angabe evtl. festgestellter Mängel)
  •  Probefahrt und Besichtigungstermine
  •  weitere Fotos auf Anfrage
  • auf Musikanlage, GPS etc. hinweisen
  • neuwertige Bereifung (Winterbereifung bzw. Schneeketten)
  •  Dachgepäckträger, Dachboxen
  •  Sonderlackierungen oder Verchromungen
  •  Unfall nicht verheimlichen (der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten).

Wenn die Interessenten Sturm klingeln

Nachdem das sympathische Inserat online geschaltet ist, heißt es, auf potenzielle Käufer zu warten. Während der Wartezeit wird sich auf die Besichtigungs- und Begutachtungstermine des Fahrzeugs vorbereitet. Alle Dokumente, die der Käufer einsehen möchte bzw. im Falle des Autoverkauf an sich nimmt, werden bereitgelegt. Dazu gehören:

  •  Fahrzeugausweis
  •  Bedienungshandbücher
  •  Serviceheft
  •   Abgasdokument
  •   Protokoll der letzten MFK
  •   Belege über Sonderservices, wie Tuning, Zusatzausstattungen, Reparaturen und Wartungsarbeiten.

Dann folgt die erste Verhandlung – mit sich selbst. Wo liegt die preisliche Schmerzgrenze? Der geforderte Preis wird nur selten gezahlt und meist erwartet der Käufer einen deutlichen Preisnachlass. Vielleicht können eine vorhandene Bereifung oder zusätzliche Felgen überzeugen, doch den geforderten Preis zu zahlen. Selbstverständlich ist es auch möglich, das Fahrzeug zu einem reduzierten Preis herzugeben – dann allerdings ohne die hochwertige Musikanlage, die auch anderweitig veräussert oder genutzt werden kann.

Die Probefahrt – sicher ist sicher

Lassen Sie dem Käufer Zeit, das Auto in Ruhe zu begutachten. Ein Drängen kann vom Käufer durchaus als Unsicherheit oder Versuch etwas zu verbergen interpretiert werden. Für die Besichtigung und die Probefahrt sind 30 bis 60 Minuten einzuplanen. Nicht immer kennt der Käufer seinen Weg vor Ort und eine angenehm zu fahrende Strecke (innerorts und Autobahn) kann der Verkäufer bereits im Vorfeld planen. Selbstverständlich fahren Sie mit, denn andernfalls könnte der Interessent in die Versuchung geraten, mit dem Fahrzeug zu verschwinden. Die Fahrzeugpapiere bleiben während der Probefahrt sicher verwahrt im Haus.

Der Kaufvertrag – Streit vermeiden

Ein schriftlicher Vertrag sichert beim Autoverkauf beide Seiten ab. Selbst wenn der Verkäufer keine Kenntnis von Vorschäden hat, wird er im Falle eines alten Unfallschadens den Wagen zurücknehmen müssen. Wer nicht Erstbesitzer des Fahrzeuges ist, sollte daher keine Angaben zur Unfallfreiheit machen und ggf. dem Käufer nur die die Unfallfreiheit des Fahrzeuges während des eigenen Besitzes zusichern.

2 Gedanken zu „Autoverkauf“

  1. Will einen Neuwagen kaufen. Als Eintausch meinen jetzigen an Zahlung geben.
    Habe in letzter Zeit hoher Ölverbrauch festgestellt. Ölanalyse in Garage ist terminiert. Das weitere Vorgehen noch nicht definiert.
    Bei allfälliger Kulanz des Händlers lasse ich den Meinigen reparieren. Muss/soll ich das dem Neuwagenhändler mitteilen? Setze ich diesen nicht in Kenntnis, kann ich bei allfälligen Mängel nach Kauf des Neuwagens, belangt werden?

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