Autoverkauf Privat

Autoverkauf Privat

Nachdem Sie Ihr Auto von einer Privatperson gekauft haben, geht es konkret um die Frage, wie Sie jetzt weiter vorgehen sollen. Können Sie das Auto nach dem Autoverkauf einfach so zu sich nach Hause fahren? Was ist mit den Papieren?
Grundsätzlich gilt, dass Sie bis Mitternacht des gleichen Tags mit den privaten Nummernschildern des Verkäufers fahren dürfen. Sie könnten und sollte also, wenn möglich, am Tag der Übergabe zum Straßenverkehrsamt, um die Anmeldung des Autos entsprechend vorzunehmen. Das setzt allerdings voraus, dass der Verkäufer entweder mitkommt oder damit einverstanden ist, dass Sie sich mit seiner Zulassung auf den Weg machen. Es ist natürlich auch nicht klug, das zu verkaufende Fahrzeug schon vor dem privaten Autoverkauf abzumelden, da dann eine Probefahrt nicht mehr möglich ist. Sofern das Auto aber bei der Übergabe von privat noch angemeldet ist, kann der Verkäufer durchaus verlangen, dass Sie zunächst die Ummeldung vornehmen, bevor Sie mit neuen Papieren und Nummernschildern das Auto schließlich vom Grundstück des Verkäufers entfernen dürfen.
Das wäre auch der Weg, sollte eine Ummeldung am Tag des Kaufs nicht möglich sein. In dem Fall müssten Sie das Auto unbeschadet des Autoverkaufs zunächst stehen lassen und gehen mit dem Fahrausweis vom Vormieter zum Straßenverkehrsamt. Was Sie auf keinen Fall tun dürfen, ist, die Nummernschilder ihres anderen Autos, falls vorhanden, einfach auf das kürzlich gekaufte Auto zu schrauben. Das ist kein Kavaliersdelikt und wird geahndet. Sollten Sie in einen Unfall geraten, hätten Sie bei dieser Vorgehensweise auch jeglichen Versicherungsschutz verwirkt.

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