Autoankauf ab Platz oder ab MFK

Autoankauf ab Platz oder ab MFK

Ein Autoankauf von privat ist immer auch mit einem Risiko verbunden, da man, besonders ohne fachlichen Rat, nur bedingt weiß, was man bekommt, und den Angaben des Verkäufers bis zu einem gewissen Grade vertrauen muss. In den Anzeigen in der Zeitung oder im Internet gibt es zwei Bezeichnungen, „ab Platz“ und „ab MFK“, denen man bei der Autosuche sehr häufig begegnen wird. Es ist daher wichtig, sich mit deren Bedeutung vertraut zu machen.

Bei einem Autoankauf ab Platz ist ein Erwerb des Öfteren eine heikle Angelegenheit. Während man zwar von einem privaten Verkäufer in der Regel ohnehin keine Garantie erwarten kann, handelt es sich bei der Angabe „ab Platz“ um ein Zeichen, dass notwendigerweise signalisiert, Zeichen des Vertrauens, wie Untersuchungen oder Zertifikate, sind nicht verfügbar. Solche Fahrzeuge können durchaus im schlimmsten Fall schrottreif sein, wobei hier dem Verkäufer keine betrügerische Handlung unterstellt werden soll. Der Verkäufer wird den Interessenten durchaus über den wahren Zustand des Autos informieren.

Dies steht jedoch im Gegensatz zu einem Autoankauf ab MFK. Denn diese Motorfahrzeugkontrolle, also die staatlich auferlegte regelmäßige Pflichtuntersuchung von Fahrzeugen, stellt sicher, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der MFK verkehrstauglich gewesen war. Ist dieser Zeitpunkt noch nicht lange her, so kann der Käufer bei einem Autoankauf ab MFK auf einen entsprechenden Zustand des Fahrzeug schließen.

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Ein Gedanke zu „Autoankauf ab Platz oder ab MFK“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich habe einen Nissan Almera, bei Ricardo ersteigert. Erst beim Abtransport mit der Garage-Nummer wurde festgestellt das die Kupplung defekt ist, sie schleift erst bei höherer Geschwindigkeit.

    1. Bekam ich beim Händler keine Quittung, hatte nur seinen Vornamen Eid bekommen und Natel-Nr. von Ricardo.
    2. Er kam am selben Tag vorbei, kurte im 1. -2. und Rückwärtsgang auf der Privatstrasse herum und sagte ich spreche mit Ihnen und nicht mit der Person die das Auto abgeholt hatte. Die Kupplung ist in Ordnung.
    3. Mein Bekannter sagt: „geh zu Deiner Garage, dass er die Kupplung mit seiner Garagen-Nr. fährt und dann lass die das schriftlich geben.“ Sein Kollege der bei dem Abholen dabei war sagt: Die Kuppelung ist ganz sicher defekt, die schleift nur noch!
    4. Der Nissan kommt frisch von der TCS, MFK. Bis zum Händler waren es ca. 3 Km, bis zu mir 26 Km, im ganzen wurde das Auto bis jetzt 32 Km gefahren.
    5. Ich habe den Prüfungsbericht erhalten, so die Garage gefunden. Der sagt: ich sage Garnichts zu diesem Nissan Almera. Hat aber sofort den Händler angerufen und ins Telefon geschrien, auf Arabisch.
    6. Zwei Händler waren noch da, sagten mir er hat damit nichts zu tun, er führt die Autos nur vor. Dann habe ich darauf hingewiesen, dass ich keine Quittung, Name und Adresse von dem Händler habe. Sie sagten mir der fährt mit seinem Anhänger überall herum und verkauft schwarz Autos.
    7. Ich habe nochmal die Person im Fahrzeugausweis angerufen, ob er mir die Garage sagen kann, wo er den Nissan gemietet hatte, für seinen Arbeiter.
    8. ich habe die Garage angerufen, wo der Händler den Nissan in Export abgeholt hatte. Er sage: die Kuppelung war schon bei uns Kaputt.
    Ich erzählte dem Garaschist , dass der Nissan so durch die TCS MFK gekommen ist.
    9. Er setzt sich mit der TCS MFK schriftlich in Verbindung.
    10. Stellungnahme der TCS MFK: die Kupplung von Nissan war grenzwertig, noch nicht zu beanstanden.
    11. der Garaschist sagt schriftlich ganz klar, das ist unmöglich, die hatte schon geschliffen, als das Auto in den Export ging. Ob er da jemandem einen Gefallen schuldet.
    Wie stellen sie sich das vor, das die Kundin nicht weiter zu schaden kommt?
    Wie stellen Sie sicher, das so etwas nicht wieder vorkommt?
    12. ich habe per SMS vom Händler seine Adresse bekomme.
    13. Habe dann einen eingeschriebenen Breif: Rücktritt vom Verkausvertrag, sofort abholen oder reparieren, dafür gebe ich ihnen 7 Tage. Der Brief wurde umgeleitet und zugestellt.
    14. ich habe einen Rechtschutz bei der TCS, bin da auch Mitglied.
    15. Der TCS Rechtsschutz hat mich erst abgewiesen, da es nicht ein erwiesener Betrug ist. kann noch nicht sagen wie es weiter geht.
    16. Ich will auch eine Anzeige bei der Polizei machen, die sagen : das geht unter das Zivilrecht Art. 146, so könne sie keine Anzeige aufnehmen. ich habe den Termin erst in 9 Tagen bekommen.

    Freundliche Grüsse
    M. S.

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